Informationen zum Eigenumbau von einem PKW/LKW-Kleinbus zum Wohnmobil
Es sind mindestens folgende Ausrüstungsgegenstände im Wohnbereich erforderlich:
- Sitze und Tisch – Der Tisch darf leicht entfernbar sein.
- Schlafgelegenheit – Dazu zählt auch eine Sitzbank, welche zur Schlafgelegenheit umgeklappt werden kann
- Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck etc.
- Kochmöglichkeit
Die Kochmöglichkeit muss fest am Fahrzeug verbaut sein. Die Kochstellen können grundsätzlich mit Gas, Spiritus oder elektrisch betrieben werden. Bei Kochstellen mit offener Flamme ist ein fest verbauter Hitzeschutz erforderlich. Dieser darf klappbar sein. Mindestabstand zu starren, brennbaren Gegenständen 20 cm. Zu frei beweglichen Gegenständen wie Gardinen 90cm.
Ggf. sind Sicherheitslüftungsöffnungen notwendig. Diese müssen im oberen und unteren Bereich vohanden sein. Fenster und Türen zählen nicht dazu. Es ist bei der Größe der Öffnungen zu unterscheiden ob im Innenraum Kochstellen mit Verbrennung vorhanden sind oder nicht.
Bei einem Wohnmobil bis zu 5m² Grundfläche und Verbrennungsgeräten zum kochen ist z.B. die untere Mindestsicherheitslüftung min. 10 cm² und die obere Mindestsicherheitslüftung (Dachabzugsöffnung) min. 75cm² groß auszuführen. Die Öffnungen müssen durch Gitter geschützt sein und dürfen nicht z.B. durch Vorhänge oder Dekorationsartikel unwirksam gemacht werden. Dachluken im oberen Bereich können ausreichen.
Es empfiehlt sich die Kochstelle mit Verbrennungsgerät so zu gestalten, daß nur bei geöffneter Türe oder Heckklappe im Schrankauszug gekocht werden kann. Eine überlegenswerte Alternative ist es ein elektrisch betriebenes Kochfeld zu verbauen.
Ein weiteres Konfliktpotential bieten elektrische Geräte wie z. B. fest verbaute Kompressorkühlschränke/-boxen, Ladegeräte/Spannungswandler/Wechselrichter/Regler von Solaranlagen, Klimaanlagen/Ventilatioren/Fernseher/Radio, Batteriemanagementsysteme/Zusatzbatterieüberwachung. Wenn diese Geräte verbaut werden sollen, stellen sie im Idealfall sicher, daß diese Geräte nur autark für den Wohnbereich betrieben werden können und keine Verbindung zum Fahrzeugbordnetz hergestellt wird.
Durch den Umbau vom PKW/LKW zum Wohnmobil ändert sich die Fahrzeugart. Nach dem erfolgreichen Umbau wird diese Änderung durch unsere berechtigten Prüfingenieure abgenommen und es folgt die Aktualisierung der Zulassungsbescheinigung bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus den Anforderungen, deckt aber meiner Erfahrung nach viele der grundlegenden Fragen ab.
Zur Terminvereinbarung wenden sie sich bitte an 21@kues-mobil.de. Bitte schicken sie zu ihrer Anfrage auch die Zulassungsbescheinigung. Diese ist die Grundlage für das weitere Vorgehen.
Selbstverständlich werden alle Ihre Daten sorgsam, vertraulich und gemäß der DSGVO behandelt.
